„Selbstbestimmt Leben – Was leistet das Bundesteilhabegesetz?“

Behindertenpolitische Sprecherin Kerstin Tack zu Gast bei Veranstaltung von FORUM und Fachstelle INKLUSION Tübingen und Bundestagsabgeordneten Martin Rosemann

Behindert ist man nicht, behindert wird man. In unserer Gesellschaft gibt es leider noch zu viele Barrieren. Diese müssen wir überwinden und Teilhabe für alle in allen Bereichen unseres Zusammenlebens schaffen. Darin waren sich die 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei der Veranstaltung „Selbstbestimmt Leben – Was leistet das Bundesteilhabgesetz“ in der Gemeinschaftsschule West in Tübingen am 21. Juli einig.

Der Tübinger SPD-Bundestagsabgeordnete Martin Rosemann hat gemeinsam mit FORUM und Fachstelle INKLUSION Tübingen die behindertenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Kerstin Tack, eingeladen, um das Bundesteilhabegesetz vorzustellen und zu diskutieren. „Das Interesse und der Diskussionsbedarf am Bundesteilhabegesetz ist groß. Das zeigt auch diese Veranstaltung in Tübingen. Ich stelle mich den Fragen gerne. Denn ich bin überzeugt, dass das Bundesteilhabegesetz Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen bringt“, betont die niedersächsische Politikerin Kerstin Tack.

Zu der Veranstaltung waren viele Menschen mit Behinderungen, Angehörige, VertreterInnen von Betroffenenverbänden, MitarbeiterInnen von Einrichtungen sowie weitere Interessierte gekommen, um den Entwurf des Bundesteilhabegesetzes intensiv zu diskutieren – darunter auch die Behindertenbeauftragten des Landes und Landkreises Gerd Weimer und Willi Rudolf sowie der Chef der Reutlinger Agentur für Arbeit Wilhelm Schreyeck.

Elvira Martin von FORUM und Fachstelle INKLUSION Tübingen begrüßte die Gäste und den Besuch aus Berlin. Sie betonte die Wichtigkeit des Austausches zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Politik. „Die SPD stellt sich den intensiven Diskussionen um das Bundesteilhabegesetz und dafür bedanke ich mich. Ich hoffe nun, dass Sie unsere Anregungen nach Berlin tragen und sich dafür einsetzen“, betonte Elvira Martin.

Die Neuerungen des Bundesteilhabegesetzes präsentierte Kerstin Tack entlang der Frage was das Bundesteilhabegesetz leiste. Das Gesetz bringe zahlreiche Verbesserungen: Die Eingliederungshilfe werde aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe herausgeführt und zu einem modernen Teilhaberecht entwickelt. Künftig stehe der Mensch mit seinen individuellen Bedürfnissen im Mittelpunkt. Außerdem werde das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen gestärkt, wie beispielsweise durch neue unabhängige Beratungsstellen, so die behindertenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion. Präventive Maßnahmen werden gefördert, um drohende Behinderungen zu erkennen und vorzubeugen. Es werde durch das Budget für Arbeit mehr Teilhabe erreicht. Es unterstütze Menschen mit erheblichen Teilhabeeinschränkungen durch langfristige Beratung, Begleitung und dauerhafte Lohnkostenzuschüsse auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, wie die Politikerin aus Hannover erklärte.

Zu den vorgesehenen Entlastungen bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen in der Eingliederungshilfe hob Elvira Martin die Situation der Beschäftigten in Werkstätten für Menschen mit Behinderung hervor: “Dieser Personenkreis wird vermutlich nur in Einzelfällen von der verbesserten Anrechnung von eigenem Einkommen und Vermögen profitieren. Ein Großteil von ihnen bekommt neben der Eingliederungshilfe auch Grundsicherung für ihren Lebensunterhalt und rutscht darüber wieder in die schlechtere, an diese Transferleistung gebundene, Anrechnung von Einkommen und Vermögen.” Martin Rosemann und Kerstin Tack stimmten dem zu. Das Problem ließe sich jedoch nicht über das Bundeteilhabegesetz lösen, weil höhere Freibeträge in der Grundsicherung nicht nur für eine Personengruppe geschaffen werden könnten.

Aktuell liege ein Kabinettsentwurf des Bundesteilhabegesetzes vor, der ab Herbst in Bundestag und Bundesrat beraten werde. Einige Kritik von Betroffenenverbände wurde bereits aufgenommen und der Gesetzentwurf nachgebessert. So wurden die Zugangskriterien und die Art der Leistungen der Eingliederungshilfe rechtssicherer ausgestaltet. „Weder der Personenkreis der Leistungsberechtigten der Eingliederungshilfe soll eingeschränkt noch Leistungen gekürzt werden“, erklärte Kerstin Tack. Darüber hinaus solle die Umstellung bis 2020 gut vorbereitet und eng begleitet werden.

An der Schnittstelle von Eingliederungshilfe und Pflege bestünden trotz Nachbesserungen weiterhin Probleme, so Kerstin Tack: „Diese Probleme werden wir uns im parlamentarischen Verfahren noch einmal anschauen und nach guten Lösung suchen.“ Auch weitere Verbesserungen beim Wunsch- und Wahlrecht insbesondere im Verhältnis zur gemeinsamen Inanspruchnahme von Leistungen, dem sogenannten „Poolen“ stehen für die SPD-Bundestagsfraktion noch auf der Tagesordnung. Hier gelte das Strucksche Gesetz, betont Martin Rosemann: Kein Gesetz verlasse den Bundestag so, wie es hineinkomme. Allerdings habe man das Gesetz nicht nur mit dem Koalitionspartner CDU/CSU abzustimmen, sondern auch mit den Bundesländern. Das Gesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig.

„Mit dem Bundesteilhabegesetz schaffen wir komplettes Neuland, das muss uns bewusst sein“, betont Martin Rosemann in seinem Schlusswort. Es müsse beackert werden, um Ertrag zu bringen. Doch es biete auch enorme Chancen. „Mit dem Gesetz erreichen wir nicht von heute auf morgen eine inklusive Gesellschaft. Das Bundesteilhabegesetz ist nur einer der vielen Schritte dahin. Aber es ist ein wichtiger Schritt“, erklärt der Tübinger Bundestagsabgeordnete abschließend.

„Selbstbestimmt Leben – Was leistet das Bundesteilhabegesetz?“

Behindertenpolitische Sprecherin Kerstin Tack zu Gast bei Veranstaltung von FORUM und Fachstelle INKLUSION Tübingen und Bundestagsabgeordneten Martin Rosemann

Behindert ist man nicht, behindert wird man. In unserer Gesellschaft gibt es leider noch zu viele Barrieren. Diese müssen wir überwinden und Teilhabe für alle in allen Bereichen unseres Zusammenlebens schaffen. Darin waren sich die 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei der Veranstaltung „Selbstbestimmt Leben – Was leistet das Bundesteilhabgesetz“ in der Gemeinschaftsschule West in Tübingen am 21. Juli einig.

Der Tübinger SPD-Bundestagsabgeordnete Martin Rosemann hat gemeinsam mit FORUM und Fachstelle INKLUSION Tübingen die behindertenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Kerstin Tack, eingeladen, um das Bundesteilhabegesetz vorzustellen und zu diskutieren. „Das Interesse und der Diskussionsbedarf am Bundesteilhabegesetz ist groß. Das zeigt auch diese Veranstaltung in Tübingen. Ich stelle mich den Fragen gerne. Denn ich bin überzeugt, dass das Bundesteilhabegesetz Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen bringt“, betont die niedersächsische Politikerin Kerstin Tack.

Zu der Veranstaltung waren viele Menschen mit Behinderungen, Angehörige, VertreterInnen von Betroffenenverbänden, MitarbeiterInnen von Einrichtungen sowie weitere Interessierte gekommen, um den Entwurf des Bundesteilhabegesetzes intensiv zu diskutieren – darunter auch die Behindertenbeauftragten des Landes und Landkreises Gerd Weimer und Willi Rudolf sowie der Chef der Reutlinger Agentur für Arbeit Wilhelm Schreyeck.

Elvira Martin von FORUM und Fachstelle INKLUSION Tübingen begrüßte die Gäste und den Besuch aus Berlin. Sie betonte die Wichtigkeit des Austausches zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Politik. „Die SPD stellt sich den intensiven Diskussionen um das Bundesteilhabegesetz und dafür bedanke ich mich. Ich hoffe nun, dass Sie unsere Anregungen nach Berlin tragen und sich dafür einsetzen“, betonte Elvira Martin.

Die Neuerungen des Bundesteilhabegesetzes präsentierte Kerstin Tack entlang der Frage was das Bundesteilhabegesetz leiste. Das Gesetz bringe zahlreiche Verbesserungen: Die Eingliederungshilfe werde aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe herausgeführt und zu einem modernen Teilhaberecht entwickelt. Künftig stehe der Mensch mit seinen individuellen Bedürfnissen im Mittelpunkt. Außerdem werde das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen gestärkt, wie beispielsweise durch neue unabhängige Beratungsstellen, so die behindertenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion. Präventive Maßnahmen werden gefördert, um drohende Behinderungen zu erkennen und vorzubeugen. Es werde durch das Budget für Arbeit mehr Teilhabe erreicht. Es unterstütze Menschen mit erheblichen Teilhabeeinschränkungen durch langfristige Beratung, Begleitung und dauerhafte Lohnkostenzuschüsse auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, wie die Politikerin aus Hannover erklärte.

Zu den vorgesehenen Entlastungen bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen in der Eingliederungshilfe hob Elvira Martin die Situation der Beschäftigten in Werkstätten für Menschen mit Behinderung hervor: “Dieser Personenkreis wird vermutlich nur in Einzelfällen von der verbesserten Anrechnung von eigenem Einkommen und Vermögen profitieren. Ein Großteil von ihnen bekommt neben der Eingliederungshilfe auch Grundsicherung für ihren Lebensunterhalt und rutscht darüber wieder in die schlechtere, an diese Transferleistung gebundene, Anrechnung von Einkommen und Vermögen.” Martin Rosemann und Kerstin Tack stimmten dem zu. Das Problem ließe sich jedoch nicht über das Bundeteilhabegesetz lösen, weil höhere Freibeträge in der Grundsicherung nicht nur für eine Personengruppe geschaffen werden könnten.

Aktuell liege ein Kabinettsentwurf des Bundesteilhabegesetzes vor, der ab Herbst in Bundestag und Bundesrat beraten werde. Einige Kritik von Betroffenenverbände wurde bereits aufgenommen und der Gesetzentwurf nachgebessert. So wurden die Zugangskriterien und die Art der Leistungen der Eingliederungshilfe rechtssicherer ausgestaltet. „Weder der Personenkreis der Leistungsberechtigten der Eingliederungshilfe soll eingeschränkt noch Leistungen gekürzt werden“, erklärte Kerstin Tack. Darüber hinaus solle die Umstellung bis 2020 gut vorbereitet und eng begleitet werden.

An der Schnittstelle von Eingliederungshilfe und Pflege bestünden trotz Nachbesserungen weiterhin Probleme, so Kerstin Tack: „Diese Probleme werden wir uns im parlamentarischen Verfahren noch einmal anschauen und nach guten Lösung suchen.“ Auch weitere Verbesserungen beim Wunsch- und Wahlrecht insbesondere im Verhältnis zur gemeinsamen Inanspruchnahme von Leistungen, dem sogenannten „Poolen“ stehen für die SPD-Bundestagsfraktion noch auf der Tagesordnung. Hier gelte das Strucksche Gesetz, betont Martin Rosemann: Kein Gesetz verlasse den Bundestag so, wie es hineinkomme. Allerdings habe man das Gesetz nicht nur mit dem Koalitionspartner CDU/CSU abzustimmen, sondern auch mit den Bundesländern. Das Gesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig.

„Mit dem Bundesteilhabegesetz schaffen wir komplettes Neuland, das muss uns bewusst sein“, betont Martin Rosemann in seinem Schlusswort. Es müsse beackert werden, um Ertrag zu bringen. Doch es biete auch enorme Chancen. „Mit dem Gesetz erreichen wir nicht von heute auf morgen eine inklusive Gesellschaft. Das Bundesteilhabegesetz ist nur einer der vielen Schritte dahin. Aber es ist ein wichtiger Schritt“, erklärt der Tübinger Bundestagsabgeordnete abschließend.

Scroll to top

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen