Pflegestärkungsgesetz 2015

Mit zwei Pflegestärkungsgesetzen wird das Bundesministerium für Gesundheit bis 2017 deutliche Verbesserungen in der Pflegeversorgung umsetzen. Mit der Verabschiedung des ersten Pflegestärkungsgesetzes Mitte Oktober werden zum 01.01.2015 die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen spürbar ausgeweitet und die Zahl zusätzlicher Betreuungskräfte in Pflegeeinrichtungen erhöht. Zudem wird ein Pflegevorsorgefonds eingerichtet. Mit einem Folgegesetz soll der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt werden.

Was verändert sich damit konkret für den Pflegesektor? Nach erfolgreichen Pflegefachgesprächen in der Vergangenheit möchte ich mit Ihnen erneut in Dialog treten und lade Sie herzlich ein zum

Pflegestärkungsgesetz 2015

Mit zwei Pflegestärkungsgesetzen wird das Bundesministerium für Gesundheit bis 2017 deutliche Verbesserungen in der Pflegeversorgung umsetzen. Mit der Verabschiedung des ersten Pflegestärkungsgesetzes Mitte Oktober werden zum 01.01.2015 die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen spürbar ausgeweitet und die Zahl zusätzlicher Betreuungskräfte in Pflegeeinrichtungen erhöht. Zudem wird ein Pflegevorsorgefonds eingerichtet. Mit einem Folgegesetz soll der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt werden.

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