Leistungen aus der Pflegeversicherung 2015

Ab 2015 gelten neue Pflegesätze

Mehr Leistungen aus der Pflegeversicherung und höhere Beiträge. Mit dem sogenannten „Pflegestärkungsgesetz“, dessen erster Teil laut Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe am 1. Januar 2015 in Kraft treten wird, steigen die meisten Leistungen der Pflegeversicherung um vier Prozent. Das bedeutet zum Beispiel für einen an Demenz erkrankten Menschen, der zu Hause betreut wird und in die Pflegestufe II eingruppiert wurde: ab 2015 bekommt er

20 Euro im Monat mehr als vorher. In seinem Fall steigt das Pflegegeld also von 525 aus 545 Euro.

Mehr Geld gibt es auch für Pflegehilfsmittel. Der monatliche Zuschuss für den Kauf von Inkontinenzvorlagen, Einmalhandschuhen oder Händedesinfektionsmitteln steigt von 31 auf 40 Euro.

Wer seine Wohnung umbauen muss, damit ein Leben in den eigenen vier Wänden auch im Alter gewährleistet bleibt, kann statt wie bisher 2.557 Euro zukünftig bis zu 4.000 Euro für eine sogenannte „wohnumfeldverbessernde Maßnahme“ bekommen.

Weitere Verbesserungen sollen pflegende Angehörige entlasten. So können ab 2015 die Leistungen für Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Versorgung) neben der ambulanten Pflegeleistung in vollem Umfang in Anspruch genommen werden. Das gilt dann erstmals auch für demenzkranke Menschen (Pflegestufe 0), die bis dahin keinen Anspruch auf teilstationäre Pflege haben.

Zur Finanzierung dieser und weiterer Mehrleistungen wird der Beitrag zur Pflegeversicherung am 1. Januar 2015 um 0,3% angehoben, zu einem späteren Zeitpunkt nochmals um 0,2%.

Weitere Informationen auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums unter

www.pflegestaerkungsgesetze.de .

Listen in Dokument anbei >>

Leistungen aus der Pflegeversicherung 2015

Ab 2015 gelten neue Pflegesätze

Mehr Leistungen aus der Pflegeversicherung und höhere Beiträge. Mit dem sogenannten „Pflegestärkungsgesetz“, dessen erster Teil laut Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe am 1. Januar 2015 in Kraft treten wird, steigen die meisten Leistungen der Pflegeversicherung um vier Prozent. Das bedeutet zum Beispiel für einen an Demenz erkrankten Menschen, der zu Hause betreut wird und in die Pflegestufe II eingruppiert wurde: ab 2015 bekommt er

20 Euro im Monat mehr als vorher. In seinem Fall steigt das Pflegegeld also von 525 aus 545 Euro.

Mehr Geld gibt es auch für Pflegehilfsmittel. Der monatliche Zuschuss für den Kauf von Inkontinenzvorlagen, Einmalhandschuhen oder Händedesinfektionsmitteln steigt von 31 auf 40 Euro.

Wer seine Wohnung umbauen muss, damit ein Leben in den eigenen vier Wänden auch im Alter gewährleistet bleibt, kann statt wie bisher 2.557 Euro zukünftig bis zu 4.000 Euro für eine sogenannte „wohnumfeldverbessernde Maßnahme“ bekommen.

Weitere Verbesserungen sollen pflegende Angehörige entlasten. So können ab 2015 die Leistungen für Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Versorgung) neben der ambulanten Pflegeleistung in vollem Umfang in Anspruch genommen werden. Das gilt dann erstmals auch für demenzkranke Menschen (Pflegestufe 0), die bis dahin keinen Anspruch auf teilstationäre Pflege haben.

Zur Finanzierung dieser und weiterer Mehrleistungen wird der Beitrag zur Pflegeversicherung am 1. Januar 2015 um 0,3% angehoben, zu einem späteren Zeitpunkt nochmals um 0,2%.

Weitere Informationen auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums unter

www.pflegestaerkungsgesetze.de .

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