In unserer stetig diverser werdenden Gesellschaft ist es unerlässlich, dass der Zugang zu öffentlichen Einrichtungen für alle Bürger, ungeachtet ihrer individuellen Bedürfnisse, gewährleistet ist. Dies spiegelt nicht nur die internationalen Menschenrechtsstandards wider, sondern ist auch ein zentraler Gedanke der UN-Behindertenrechtskonvention, die am 13. Dezember 2006 beschlossen wurde.
Barrierefreiheit als Grundrecht
Die Konvention betont die Inklusion als Menschenrecht, das die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen an sämtlichen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens sicherstellen soll. Hierbei steht die Barrierefreiheit im Fokus, und zwar nicht nur in Gebäuden, sondern auch im öffentlichen Raum, bei Veranstaltungen, im öffentlichen Verkehr, auf Webseiten und in der sprachlichen Kommunikation.
Im Zuge dieser Bestrebungen fordern wir eine selbstverständliche und unkomplizierte Umsetzung von barrierefreien Maßnahmen in öffentlichen Einrichtungen. Der Zugang zu Hilfsmitteln sollte ohne bürokratische Hürden gewährleistet sein, damit alle Bürger die Möglichkeit haben, aktiv am täglichen Leben teilzunehmen.
Parallele zu Defibrillatoren in öffentlichen Gebäuden
Ein Vergleich mit Defibrillatoren verdeutlicht die Dringlichkeit dieser Maßnahmen. Obwohl Defibrillatoren selten in Anspruch genommen werden, erfüllen sie eine lebensrettende Funktion. Barrierefreiheit sollte ähnlich betrachtet werden – als essenzielle Voraussetzung, die im Falle unvorhergesehener Ereignisse das Wohlbefinden und die Lebensqualität jedes Einzelnen sicherstellt.
Gesellschaftliche Verantwortung
Die Einführung barrierefreier Einrichtungen geht über die bloße Einhaltung von Gesetzen hinaus; es handelt sich um eine moralische Verpflichtung. Es ist an der Zeit, dass wir uns kollektiv dafür einsetzen, dass unsere öffentlichen Einrichtungen für jeden Bürger zugänglich und nutzbar sind. Nur so können wir eine inklusive Gesellschaft schaffen, in der Vielfalt als Bereicherung betrachtet wird.
Die Förderung der Barrierefreiheit ist nicht nur ein Schritt in Richtung Gleichberechtigung, sondern auch ein Ausdruck von Respekt und Solidarität gegenüber unseren Mitbürgern.
Foto: R. Bamberger
In unserer stetig diverser werdenden Gesellschaft ist es unerlässlich, dass der Zugang zu öffentlichen Einrichtungen für alle Bürger, ungeachtet ihrer individuellen Bedürfnisse, gewährleistet ist. Dies spiegelt nicht nur die internationalen Menschenrechtsstandards wider, sondern ist auch ein zentraler Gedanke der UN-Behindertenrechtskonvention, die am 13. Dezember 2006 beschlossen wurde.
Barrierefreiheit als Grundrecht
Die Konvention betont die Inklusion als Menschenrecht, das die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen an sämtlichen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens sicherstellen soll. Hierbei steht die Barrierefreiheit im Fokus, und zwar nicht nur in Gebäuden, sondern auch im öffentlichen Raum, bei Veranstaltungen, im öffentlichen Verkehr, auf Webseiten und in der sprachlichen Kommunikation.
Im Zuge dieser Bestrebungen fordern wir eine selbstverständliche und unkomplizierte Umsetzung von barrierefreien Maßnahmen in öffentlichen Einrichtungen. Der Zugang zu Hilfsmitteln sollte ohne bürokratische Hürden gewährleistet sein, damit alle Bürger die Möglichkeit haben, aktiv am täglichen Leben teilzunehmen.
Parallele zu Defibrillatoren in öffentlichen Gebäuden
Ein Vergleich mit Defibrillatoren verdeutlicht die Dringlichkeit dieser Maßnahmen. Obwohl Defibrillatoren selten in Anspruch genommen werden, erfüllen sie eine lebensrettende Funktion. Barrierefreiheit sollte ähnlich betrachtet werden – als essenzielle Voraussetzung, die im Falle unvorhergesehener Ereignisse das Wohlbefinden und die Lebensqualität jedes Einzelnen sicherstellt.
Gesellschaftliche Verantwortung
Die Einführung barrierefreier Einrichtungen geht über die bloße Einhaltung von Gesetzen hinaus; es handelt sich um eine moralische Verpflichtung. Es ist an der Zeit, dass wir uns kollektiv dafür einsetzen, dass unsere öffentlichen Einrichtungen für jeden Bürger zugänglich und nutzbar sind. Nur so können wir eine inklusive Gesellschaft schaffen, in der Vielfalt als Bereicherung betrachtet wird.
Die Förderung der Barrierefreiheit ist nicht nur ein Schritt in Richtung Gleichberechtigung, sondern auch ein Ausdruck von Respekt und Solidarität gegenüber unseren Mitbürgern.
Foto: R. Bamberger
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