Flughafen Echterdingen

Seit einigen Jahren schreibt eine EU-Verordnung vor, dass die Fluggesellschaften mobilitätseingeschränkten Menschen Unterstützung anbieten müssen – und zwar vom Betreten des Flughafens bis zum Verlassen. Wie sieht dies jedoch konkret vor Ort aus?

Auf Anregung des LSK Baden-Württemberg bat der Landes-Behindertenbeauftragte Gerd Weimer um einen Vor-Ort-Termin am Stuttgarter Flughafen. Vertreter des Flughafens führten daraufhin am 8. Oktober 2012 einer Gruppe von Selbsthilfevertretern vor, wie diese EU-Verordnung im Alltag umgesetzt wird.

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Jörg im Wolde vom Flughafen Stuttgart rät Fluggästen mit Mobilitätseinschränkungen dringend: „Melden Sie bereits bei der Buchung des Flugs Ihren Hilfebedarf an. Das hilft uns, passgenaue Hilfe sicherzustellen und das Abheben oder Ankommen für Sie so angenehm wie möglich zu machen.“ Ein Vielflieger im Rollstuhl sieht allerdings genau hier erheblichen Nachbesserungsbedarf: Bei der Onlinebuchung sei in den seltensten Fällen ein Hinweis zu finden, ob und wo man seinen Unterstützungsbedarf anmelden könne. Die Buchungsmasken der Airlines müssten hier übersichtlicher gestaltet werden. Andere hatten die ärgerliche Erfahrung gemacht, trotz Anmeldung des Hilfebedarfs nicht zufriedenstellend abgefertigt worden zu sein. Der LSK Vorsitzende Willi Rudolf schlug deshalb vor, an sämtlichen Informationsstellen des Flughafens ein Merkblatt mit Hinweisen für Menschen mit Behinderung bereit zu halten.

 

 

Flughafen Echterdingen

Seit einigen Jahren schreibt eine EU-Verordnung vor, dass die Fluggesellschaften mobilitätseingeschränkten Menschen Unterstützung anbieten müssen – und zwar vom Betreten des Flughafens bis zum Verlassen. Wie sieht dies jedoch konkret vor Ort aus?

Auf Anregung des LSK Baden-Württemberg bat der Landes-Behindertenbeauftragte Gerd Weimer um einen Vor-Ort-Termin am Stuttgarter Flughafen. Vertreter des Flughafens führten daraufhin am 8. Oktober 2012 einer Gruppe von Selbsthilfevertretern vor, wie diese EU-Verordnung im Alltag umgesetzt wird.

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Jörg im Wolde vom Flughafen Stuttgart rät Fluggästen mit Mobilitätseinschränkungen dringend: „Melden Sie bereits bei der Buchung des Flugs Ihren Hilfebedarf an. Das hilft uns, passgenaue Hilfe sicherzustellen und das Abheben oder Ankommen für Sie so angenehm wie möglich zu machen.“ Ein Vielflieger im Rollstuhl sieht allerdings genau hier erheblichen Nachbesserungsbedarf: Bei der Onlinebuchung sei in den seltensten Fällen ein Hinweis zu finden, ob und wo man seinen Unterstützungsbedarf anmelden könne. Die Buchungsmasken der Airlines müssten hier übersichtlicher gestaltet werden. Andere hatten die ärgerliche Erfahrung gemacht, trotz Anmeldung des Hilfebedarfs nicht zufriedenstellend abgefertigt worden zu sein. Der LSK Vorsitzende Willi Rudolf schlug deshalb vor, an sämtlichen Informationsstellen des Flughafens ein Merkblatt mit Hinweisen für Menschen mit Behinderung bereit zu halten.

 

 

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