Barrierefreiheit auf den Fernlinienbusse

Am 01.01.2016 ist die erste Stufe der Barrierefreiheit auf den Fernlinienbussen gestartet. Alle neu angeschafften Fernlinienbusse müssen nach § 42 b (i.V.m. § 62 Abs. 3) des Personenbeförderungsgesetz (PBefG) zwei Rollstuhlplätze aufweisen. Ab dem 01.01.2020 gilt dies für alle Fernlinienbusse.

Barrierefreiheit auf den Fernlinienbusse

Am 01.01.2016 ist die erste Stufe der Barrierefreiheit auf den Fernlinienbussen gestartet. Alle neu angeschafften Fernlinienbusse müssen nach § 42 b (i.V.m. § 62 Abs. 3) des Personenbeförderungsgesetz (PBefG) zwei Rollstuhlplätze aufweisen. Ab dem 01.01.2020 gilt dies für alle Fernlinienbusse.

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