Barrierefreiheit auf den Fernlinienbusse

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Am 01.01.2016 ist die erste Stufe der Barrierefreiheit auf den Fernlinienbussen gestartet. Alle neu angeschafften Fernlinienbusse müssen nach § 42 b (i.V.m. § 62 Abs. 3) des Personenbeförderungsgesetz (PBefG) zwei Rollstuhlplätze aufweisen. Ab dem 01.01.2020 gilt dies für alle Fernlinienbusse.

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