Pressemitteilung des BSK zum Protesttag

Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) e.V. fordert die konsequente Umsetzung des Menschenrechts auf Barrierefreiheit
Ob in der Arztpraxis, bei Kino- und Gaststättenbesuchen, im ÖPNV, an Geldautomaten, beim Einkauf oder der Wohnungssuche – Menschen mit Behinderungen stoßen in Deutschland nach wie vor auf teils unüberwindbare Hindernisse.
„Barrierefreiheit ist eine wesentliche Voraussetzung, damit alle Menschen gleichberechtigt am Leben teilhaben können“, so Gerwin Matysiak, BSK-Bundesvorsitzender.
Aktuell fehlen klare gesetzliche Regelungen zur Verbindlichkeit der Barrierefreiheit. Hier müssen auch die Anbieter von privatwirtschaftlichen (Dienst-)Leistungen wirksam zur Beseitigung und Vermeidung von Barrieren verpflichtet werden.
Mit der Novellierung des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes im Juni 2016 wurden die Anbieter von privatwirtschaftlichen (Dienst-)Leistungen nicht zur Barrierefreiheit verpflichtet. Dabei hat sich die Bundesrepublik Deutschland 2009 zu einer Menschenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet und damit den Auftrag, Gesetze so zu gestalten, dass Menschen mit Behinderungen nicht diskriminiert werden.
Trotz UN-Behindertenrechtskonvention, Grundgesetz, Behindertengleichstellungsgesetz und Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz stehen Ungleichbehandlungen auf der Tagesordnung. „Menschen, die auf ein Hilfsmittel wie beispielsweise auf einen Rollstuhl angewiesen sind, werden an jeder Treppenstufe vor einem Geschäft, einer Gaststätte oder einer Arztpraxis ausgegrenzt“, erklärt Matysiak und fügt hinzu „weil privatwirtschaftliche Barrierenbauer nicht bestraft werden und das obwohl das AGG eine Benachteiligung aufgrund einer Behinderung verbietet“.
Seit 8 Jahren blockiert Deutschland als einziger von 28 EU-Staaten die Verabschiedung der Antidiskriminierungsrichtlinie, die u.a. zum Ziel hat, die Rechtssicherheit gegen Diskriminierungen von Menschen mit Behinderung zu verbessern.
Auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes kritisiert, dass der Schutz vor Benachteiligungen effektiver werden muss.
Am Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und anlässlich der Bundestagswahlen im September fordert der BSK die Bundesparteien auf, die Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) als vordringliche Aufgabe aufzunehmen und in der nächsten Legislaturperiode zeitnah umzusetzen. Darüber hinaus sind auf Bundesebene bestehende Gesetze und Verordnungen, die damit unmittelbar zusammenstehen, vordringlich die Verweigerung angemessener Vorkehrungen als Diskriminierungstatbestand im AGG zu verankern, anzupassen.

Pressemitteilung des BSK zum Protesttag

Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) e.V. fordert die konsequente Umsetzung des Menschenrechts auf Barrierefreiheit
Ob in der Arztpraxis, bei Kino- und Gaststättenbesuchen, im ÖPNV, an Geldautomaten, beim Einkauf oder der Wohnungssuche – Menschen mit Behinderungen stoßen in Deutschland nach wie vor auf teils unüberwindbare Hindernisse.
„Barrierefreiheit ist eine wesentliche Voraussetzung, damit alle Menschen gleichberechtigt am Leben teilhaben können“, so Gerwin Matysiak, BSK-Bundesvorsitzender.
Aktuell fehlen klare gesetzliche Regelungen zur Verbindlichkeit der Barrierefreiheit. Hier müssen auch die Anbieter von privatwirtschaftlichen (Dienst-)Leistungen wirksam zur Beseitigung und Vermeidung von Barrieren verpflichtet werden.
Mit der Novellierung des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes im Juni 2016 wurden die Anbieter von privatwirtschaftlichen (Dienst-)Leistungen nicht zur Barrierefreiheit verpflichtet. Dabei hat sich die Bundesrepublik Deutschland 2009 zu einer Menschenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet und damit den Auftrag, Gesetze so zu gestalten, dass Menschen mit Behinderungen nicht diskriminiert werden.
Trotz UN-Behindertenrechtskonvention, Grundgesetz, Behindertengleichstellungsgesetz und Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz stehen Ungleichbehandlungen auf der Tagesordnung. „Menschen, die auf ein Hilfsmittel wie beispielsweise auf einen Rollstuhl angewiesen sind, werden an jeder Treppenstufe vor einem Geschäft, einer Gaststätte oder einer Arztpraxis ausgegrenzt“, erklärt Matysiak und fügt hinzu „weil privatwirtschaftliche Barrierenbauer nicht bestraft werden und das obwohl das AGG eine Benachteiligung aufgrund einer Behinderung verbietet“.
Seit 8 Jahren blockiert Deutschland als einziger von 28 EU-Staaten die Verabschiedung der Antidiskriminierungsrichtlinie, die u.a. zum Ziel hat, die Rechtssicherheit gegen Diskriminierungen von Menschen mit Behinderung zu verbessern.
Auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes kritisiert, dass der Schutz vor Benachteiligungen effektiver werden muss.
Am Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und anlässlich der Bundestagswahlen im September fordert der BSK die Bundesparteien auf, die Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) als vordringliche Aufgabe aufzunehmen und in der nächsten Legislaturperiode zeitnah umzusetzen. Darüber hinaus sind auf Bundesebene bestehende Gesetze und Verordnungen, die damit unmittelbar zusammenstehen, vordringlich die Verweigerung angemessener Vorkehrungen als Diskriminierungstatbestand im AGG zu verankern, anzupassen.

Scroll to top

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen