Der Beirat des Landes für die Belange von Menschen mit Behinderungen hat in seiner Sitzung am 6. Oktober 2022 in Stuttgart unter der Leitung der Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Simone Fischer, darauf hingewiesen, dass bei den Neuregelungen des Infektionsschutzgesetzes des Bundes Menschen mit Behinderungen, die seit 1. Oktober 2022 gelten, erneut nicht ausreichend mitbedacht wurden.
Lesen Sie hier die komplette Pressemitteilung:
Der Beirat des Landes für die Belange von Menschen mit Behinderungen hat in seiner Sitzung am 6. Oktober 2022 in Stuttgart unter der Leitung der Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Simone Fischer, darauf hingewiesen, dass bei den Neuregelungen des Infektionsschutzgesetzes des Bundes Menschen mit Behinderungen, die seit 1. Oktober 2022 gelten, erneut nicht ausreichend mitbedacht wurden.
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