Beim diesjährigen Reha-Kolloquium von 10. bis 12. März im Karlsruher Kongresszentrum wurden über 200 wissenschaftliche Vorträge präsentiert. Die Beiträge beschäftigten sich mit aktuellen Ergebnissen aus der Rehabilitationsforschung.
Für den Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. nahm Willi Rudolf, Vorsitzender, daran teil. In seinem Redebeitrag unter dem Titel „Inklusion oder Illusion“ ging Rudolf auf seine jahrelangen Erfahrungen und Erkenntnisse ein und gab praktische Beispiele aus dem Sozialgesetzbuch 9.
„Wir müssen Strukturen schaffen, die es ermöglichen, dass Menschen mit Behinderung gleichberechtigt am Leben teilhaben können“ forderte Rudolf und fügte hinzu daß jedoch „Menschen mit Behinderung, die eine Arbeitsstelle mit ihren Fähigkeiten auf dem ersten Arbeitsmarkt suchen, Enttäuschungen erleben, die sie dann erst einmal verarbeiten müssen“.
Auch bei der Wohnungssuche stoßen Betroffene auf Hindernisse: „die passende barrierefreie Wohnung zum richtigen Zeitpunkt mit der entsprechenden Finanzierbarkeit zu finden ist äußerst schwierig“, betonte Rudolf.
Die Lösung sieht er in einem Teilhabegesetz, und fordert gleichfalls „auch ein eigenständiges Leistungsgesetz, nämlich das Bundesteilhabegeld“. Er sieht darin eine aus dem Bundeshaushalt finanzierte monatliche Geldleistung, ein sogenannter Nachteilsausgleich.
Heftig kritisierte Willi Rudolf die derzeitige Situation bei der Persönlichen Assistenz und Unterstützung. „Dies ist in der jetzigen Praxis völlig unzureichend und eher restriktiv geregelt. Doch genau diese Form von persönlicher Assistenz bietet ein Höchstmaß an persönlicher Autonomie, Flexibilität, Entfaltung und Selbstbestimmung“ stellte Rudolf fest.
Auch beim Budget für Arbeit sieht er dringend Handlungsbedarf. „Das Budget für Arbeit müsste eine echte Alternative zur Werkstattunterbringung darstellen. Das Budget für Arbeit sollte ein Instrument sein, um normale sozialversicherungspflichtige Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich zu machen“ so Rudolf.
„Das bisherige Konzept der Rehabilitation im SGB IX muss dem Konzept der Teilhabe weichen. Das Prinzip der Teilhabe bedeutet, dass Menschen mit Behinderung inklusive Unterstützung erfahren sollen, um Ausgliederung zu vermeiden und Teilhabe zu ermöglichen“, so das Fazit von Willi Rudolf.
Beim diesjährigen Reha-Kolloquium von 10. bis 12. März im Karlsruher Kongresszentrum wurden über 200 wissenschaftliche Vorträge präsentiert. Die Beiträge beschäftigten sich mit aktuellen Ergebnissen aus der Rehabilitationsforschung.
Für den Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. nahm Willi Rudolf, Vorsitzender, daran teil. In seinem Redebeitrag unter dem Titel „Inklusion oder Illusion“ ging Rudolf auf seine jahrelangen Erfahrungen und Erkenntnisse ein und gab praktische Beispiele aus dem Sozialgesetzbuch 9.
„Wir müssen Strukturen schaffen, die es ermöglichen, dass Menschen mit Behinderung gleichberechtigt am Leben teilhaben können“ forderte Rudolf und fügte hinzu daß jedoch „Menschen mit Behinderung, die eine Arbeitsstelle mit ihren Fähigkeiten auf dem ersten Arbeitsmarkt suchen, Enttäuschungen erleben, die sie dann erst einmal verarbeiten müssen“.
Auch bei der Wohnungssuche stoßen Betroffene auf Hindernisse: „die passende barrierefreie Wohnung zum richtigen Zeitpunkt mit der entsprechenden Finanzierbarkeit zu finden ist äußerst schwierig“, betonte Rudolf.
Die Lösung sieht er in einem Teilhabegesetz, und fordert gleichfalls „auch ein eigenständiges Leistungsgesetz, nämlich das Bundesteilhabegeld“. Er sieht darin eine aus dem Bundeshaushalt finanzierte monatliche Geldleistung, ein sogenannter Nachteilsausgleich.
Heftig kritisierte Willi Rudolf die derzeitige Situation bei der Persönlichen Assistenz und Unterstützung. „Dies ist in der jetzigen Praxis völlig unzureichend und eher restriktiv geregelt. Doch genau diese Form von persönlicher Assistenz bietet ein Höchstmaß an persönlicher Autonomie, Flexibilität, Entfaltung und Selbstbestimmung“ stellte Rudolf fest.
Auch beim Budget für Arbeit sieht er dringend Handlungsbedarf. „Das Budget für Arbeit müsste eine echte Alternative zur Werkstattunterbringung darstellen. Das Budget für Arbeit sollte ein Instrument sein, um normale sozialversicherungspflichtige Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich zu machen“ so Rudolf.
„Das bisherige Konzept der Rehabilitation im SGB IX muss dem Konzept der Teilhabe weichen. Das Prinzip der Teilhabe bedeutet, dass Menschen mit Behinderung inklusive Unterstützung erfahren sollen, um Ausgliederung zu vermeiden und Teilhabe zu ermöglichen“, so das Fazit von Willi Rudolf.
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