Die Inklusion darf nicht länger auf die lange Bank geschoben werden!“

Expertin der CDU-Landtagsfraktion für die Inklusion Dr. Monika Stolz MdL: „Die Inklusion darf nicht länger auf die lange Bank geschoben werden!“

„Es ist beschämend, dass die Regierung Kretschmann das Thema Inklusion auf die lange Bank schiebt und die Eltern mit ihren Kindern mit Behinderung sind die Leidtragenden. Längst liegen dem Kultusminister belastbare Erfahrungen und Zahlen aus den fünf Erprobungsregionen vor, doch er verweigert sich noch immer einem Dialog mit den Landkreisen – seinen wichtigsten Partnern bei der Umsetzung einer gelingenden Inklusion. Wir als CDU-Landtagsfraktion fordern den Kultusminister auf, die vorliegenden Zahlen endlich auf den Tisch zu legen und den längst überfälligen Dialog mit den Landkreisen aufzunehmen“, sagte die Expertin der CDU- Landtagsfraktion für die Inklusion, Dr. Monika Stolz MdL, am Donnerstag 26. September.

Auch Willi Rudolf, Vorsitzender des Landesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter Baden-Württemberg e.V.  beklagt sich über die Rechtsunsicherheit, die dem Inklusionsgedanken widerspricht und auf dem Rücken der behinderten Schüler ausgetragen wurde. Hier wurde entgegen den Sonntagsreden, eine Chance für den Schülerjahrgang 2013/2014 durch bürokratisches Aussitzen verpasst.   

„Durch die Unterzeichnung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung hat sich die Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu fördern. Dazu gehört auch die Gewährleistung einer Teilnahme von Menschen mit Behinderung an einem regulären Bildungs- und Schulsystem. Die Verankerung im Schulgesetz war von der alten Landesregierung für das Schuljahr 2012/13 geplant und auf einem guten Weg. Die grün-rote Landesregierung geht ganz offensichtlich das Thema nicht mit dem nötigen Engagement an und verzettelt sich mit ihren zahlreichen bildungspolitischen Vorhaben. Die derzeitige Landesregierung muss die Planung und Umsetzung der Inklusion in Baden-Württemberg nun endlich angehen und einen zielführenden Vorschlag zur Änderung des Schulgesetzes vorlegen. Gerne kann der Kultusminister die bereits vorliegenden Eckpunkten der CDU-Landtagsfraktion zur Grundlage nehmen“ forderte Dr. Stolz.

 

Die Inklusion darf nicht länger auf die lange Bank geschoben werden!“

Expertin der CDU-Landtagsfraktion für die Inklusion Dr. Monika Stolz MdL: „Die Inklusion darf nicht länger auf die lange Bank geschoben werden!“

„Es ist beschämend, dass die Regierung Kretschmann das Thema Inklusion auf die lange Bank schiebt und die Eltern mit ihren Kindern mit Behinderung sind die Leidtragenden. Längst liegen dem Kultusminister belastbare Erfahrungen und Zahlen aus den fünf Erprobungsregionen vor, doch er verweigert sich noch immer einem Dialog mit den Landkreisen – seinen wichtigsten Partnern bei der Umsetzung einer gelingenden Inklusion. Wir als CDU-Landtagsfraktion fordern den Kultusminister auf, die vorliegenden Zahlen endlich auf den Tisch zu legen und den längst überfälligen Dialog mit den Landkreisen aufzunehmen“, sagte die Expertin der CDU- Landtagsfraktion für die Inklusion, Dr. Monika Stolz MdL, am Donnerstag 26. September.

Auch Willi Rudolf, Vorsitzender des Landesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter Baden-Württemberg e.V.  beklagt sich über die Rechtsunsicherheit, die dem Inklusionsgedanken widerspricht und auf dem Rücken der behinderten Schüler ausgetragen wurde. Hier wurde entgegen den Sonntagsreden, eine Chance für den Schülerjahrgang 2013/2014 durch bürokratisches Aussitzen verpasst.   

„Durch die Unterzeichnung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung hat sich die Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu fördern. Dazu gehört auch die Gewährleistung einer Teilnahme von Menschen mit Behinderung an einem regulären Bildungs- und Schulsystem. Die Verankerung im Schulgesetz war von der alten Landesregierung für das Schuljahr 2012/13 geplant und auf einem guten Weg. Die grün-rote Landesregierung geht ganz offensichtlich das Thema nicht mit dem nötigen Engagement an und verzettelt sich mit ihren zahlreichen bildungspolitischen Vorhaben. Die derzeitige Landesregierung muss die Planung und Umsetzung der Inklusion in Baden-Württemberg nun endlich angehen und einen zielführenden Vorschlag zur Änderung des Schulgesetzes vorlegen. Gerne kann der Kultusminister die bereits vorliegenden Eckpunkten der CDU-Landtagsfraktion zur Grundlage nehmen“ forderte Dr. Stolz.

 

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