Ausschreibung Inklusion Plus Award 2024:
Der “Inklusion Plus Award 2024” würdigt und honoriert herausragende Inklusionsmaßnahmen, Projekte und Initiativen, die den Gedanken der Inklusion und Barrierefreiheit vorbildlich umsetzen. Verliehen werden insgesamt 5 Preise für wegweisende Beiträge zur Förderung von Inklusion und Teilhabe, die über formelle Vorgaben hinausgehen und als inspirierende Best-Practice-Beispiele dienen.
Die Auszeichnung ist eine wertschätzende Anerkennung, die von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen verliehen wird. Sie würdigt das kontinuierliche Engagement und den Einsatz von Akteurinnen und Akteuren, die sich für eine inklusive Gesellschaft einsetzen. Der “Inklusion Plus Award” setzt ein Zeichen für Gleichberechtigung und Teilhabe, unabhängig von Fähigkeiten, Hintergründen oder Eigenschaften.
Teilnahmebedingungen:
Teilnahmeberechtigt sind Landkreise, Städte, Gemeinden, Selbsthilfeorganisationen, Interessenvertreterinnen und Vertreter, Initiativen, Vereine, freie und öffentliche Träger, Verbände, Bildungseinrichtungen, Firmen, Dienstleister u.a. Die eingereichten Maßnahmen müssen sich in besonderer, beispielhafter und vorbildlicher Weise für die Förderung von Inklusion, Teilhabe oder Barrierefreiheit einsetzen. Effizienz für den gesellschaftlichen Inklusionsgedanken ist dabei von besonderer Bedeutung. Die Maßnahmen sollen als Best-Practice-Beispiele dienen und Potenzial haben, Nachahmer zu finden.
Der Award ist nicht auf bestimmte Schwerpunkte beschränkt. Eingereicht werden können Objekte, Gebäude, Mobilitätskonzepte, Projekte, Dienstleistungen oder andere Angebote.
Inklusion und umfassende Teilhabe sind langfristige Ziele. Daher sind alle Good-Practice-Beispiele und Modellprojekte willkommen, die einen bedeutenden Beitrag zur Verwirklichung dieser Ziele leisten.
Fachjury:
Die 5 Preisträger*innen werden von einer unabhängigen Fachjury ausgewählt, vorwiegend bestehend aus Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen.
Die Jury umfasst Vertreterinnen und Vertreter des Landesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter Menschen Baden-Württemberg e.V., die Kommunalen Landesverbände, die Landesbehindertenbeauftragte für Menschen mit Behinderung sowie Vertreterinnen und Vertreter der Kreisbehindertenbeauftragten. Dies sichert eine authentische Perspektive und gewährleistet eine faire Beurteilung der eingereichten Beiträge.
Preisverleihung:
Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung in Stuttgart im Oktober. Die Preisträger*innen werden mit dem “Inklusion Plus Award 2024” ausgezeichnet und in Kurzfilmporträts vorgestellt. Der Termin und die organisatorischen Details werden noch kommuniziert.
Bewerbungszeitraum:
01.03.2024 – 31.05.2024
Ab dem 01.03.2024 können Sie hier das Bewerbungsformular herunterladen.
Bewerbungsmöglichkeiten:
E-Mail: award@lsk-bw.de
Anhanggröße maximal 20 MB
Postweg:
Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Menschen Baden-Württemberg e.V.
Derendinger Str. 40
72072 Tübingen
Für Bildmaterial verwenden Sie bitte hochauflösende Dateien im JPEG- oder PNG-Format.
Wir freuen uns auf Ihre innovativen Einreichungen und bedanken uns im Voraus für
Ihr Engagement.
Datenschutz:
Im Zusammenhang mit dem „Inklusion Plus Award 2024“ werden personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt. Mit der Einreichung erklären sich die Teilnehmenden ausdrücklich damit einverstanden, dass ihre Daten in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verwendet werden dürfen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an folgenden Kontakt:
Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Menschen Baden-Württemberg e.V.
Sabine Goetz, Geschäftsführerin
Tel. 07071-8859610
E-Mail: sabine.goetz@lsk-bw.de
Wir laden alle Akteurinnen und Akteure herzlich ein, ihre wegweisenden Initiativen und Projekte für den “Inklusion Plus Award 2024” einzureichen und somit einen nachhaltigen Beitrag zur Förderung von Inklusion und Barrierefreiheit zu leisten. Gemeinsam gestalten wir eine inklusive Zukunft!
Der Inklusion Plus Award wird unterstützt von:
„Das Projekt Zukunft Barrierefreiheit 4.0 wird gefördert
aus Landesmitteln, die der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.“