Unentgeltliche Beförderung
6.a Voraussetzungen für Vergünstigungen
Menschen mit Behinderungen können Leistungen in Anspruch nehmen, wenn sie einen amtlichen Schwerbehindertenausweis besitzen. Zusätzliche Vergünstigungen gibt es mit Beiblatt mit gültiger Wertmarke. Der Schwerbehindertenausweis ist grün und hat einen halbseitigen, orangefarbenen Flächenaufdruck. Der Ausweis und die Wertmarke sind beim Versorgungsamt erhältlich. Die Marken gelten entweder ein Jahr oder… Weiter lesen >>