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UN-Behindertenrechts-Konvention

Seit März 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen in Deutschland geltendes Recht. Den amtlichen Wortlaut der deutschen Fassung können Sie hier als PDF-Dokument downloaden: UN-Konvention deutsche amtliche Fassung

Zahlreiche weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Webseite des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

Fragebogen PC und Internet

Fragebogen zum Stand der PC- und Internetkenntnisse der LSK-Mitglieder. Zum Ausfüllen das Dokument bitte auf der eigenen Festplatte speichern und per E-Mail verschicken an:hiltrud.s(at)gmx.net

 

Selbsthilfeförderung der Krankenkassen

Selbsthilfe- und Behindertengruppen können bei den gesetzlichen Krankenkassen Geld für ihre Arbeit beantragen. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten: 1. Pauschale Förderung mit einem Zuschuss fürs ganze Jahr und 2. die Projekt-bezogene Einzelförderung:

1. Die Pauschale Förderung für Selbsthilfegruppen in der Region Neckar-Alb

Seit 2008 gibt es die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung. Gefördert werden Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich, deren Aktivitäten der gemeinsamen Bewältigung von Krankheiten oder psychischen Problemen dienen, von denen die Mitglieder oder ihre Angehörigen betroffen sind. Voraussetzung sind regelmäßige Gruppentreffen und eine kontinuierliche Teilnahme der Mitglieder an den Treffen.
 
Wofür gibt es Zuschüsse?
Pauschalförderung meint Zuschüsse für die übliche Selbsthilfegruppenarbeit und den regelmäßig wiederkehrenden Aufwendungen: Zum Beispiel
 
Wann muss man die Gelder beantragen?
Die Pauschalförderung im Rahmen der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung erfolgt kalenderjährlich in zwei Vergabesitzungen:
 
Wo wird die Pauschalförderung beantragt?
Anträge für die Pauschalförderung sind schriftlich einzureichen bei den federführenden Kassen der Gemeinschaftsförderung. Die Geschäftsstelle der ARGE Selbsthilfeförderung gibt Auskunft, welche Krankenkasse in der jeweiligen Region dafür zuständig ist: ARGE GKV-Gemeinschaftsförderung SelbsthilfeBaden-Württemberg, Geschäftsstelle, c/o LKK Baden-Württemberg, Sabine Banhardt, Vogelrainstr. 25, 70199 Stuttgart, (0711) 9 66 22 79, sabine.banhardt@bw.lsv.de

Antragsformular 2011 für Pauschalförderung

 

 
2. Fördermaßnahmen für einmalige Aktionen und besondere Projekte

Für besondere Aktivitäten kann Projektförderung beantragt werden. Diese Förderung betrifft zeitlich begrenzte, inhaltlich abgegrenzte Vorhaben undw ird individuell bei den einzelnen Krankenkassen beantragt. Zum Beispiel:

 

Wann und wo kann die Projektförderung beantragt werden?
Bei der Projektförderung gibt es keine Fristen, die Anträge können jederzeit in schriftlicher Form an jede Krankenkasse gestellt werden. Jede Kasse entscheidet individuell über Fördervolumen und Inhalte der Projektförderung

Antragsformular für Projektförderung 2011

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