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UN-Behindertenrechts-Konvention
Seit März 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen in Deutschland geltendes Recht. Den amtlichen Wortlaut der deutschen Fassung können Sie hier als PDF-Dokument downloaden: UN-Konvention deutsche amtliche Fassung
Zahlreiche weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Webseite des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.
Fragebogen PC und Internet
Fragebogen zum Stand der PC- und Internetkenntnisse der LSK-Mitglieder. Zum Ausfüllen das Dokument bitte auf der eigenen Festplatte speichern und per E-Mail verschicken an:hiltrud.s(at)gmx.net
Selbsthilfeförderung der Krankenkassen
1. Die Pauschale Förderung für Selbsthilfegruppen in der Region Neckar-Alb
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Miete für Gruppenräume
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Büroausstattung und Kommunikationsmedien
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Fortbildungen oder Schulungen, die auf die Befähigung zur Verbandsarbeit und auf administrative Tätigkeiten abzielen
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Durchführung von Gremiensitzungen gemäß Satzung
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Pflege des Internetauftritts
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Die Antragsfrist für die erste Vergabesitzung endet am 31. März
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Die Antragsfrist für die zweite Vergabesitzung endet am 30. September
Anträge für die Pauschalförderung sind schriftlich einzureichen bei den federführenden Kassen der Gemeinschaftsförderung. Die Geschäftsstelle der ARGE Selbsthilfeförderung gibt Auskunft, welche Krankenkasse in der jeweiligen Region dafür zuständig ist: ARGE GKV-Gemeinschaftsförderung SelbsthilfeBaden-Württemberg, Geschäftsstelle, c/o LKK Baden-Württemberg, Sabine Banhardt, Vogelrainstr. 25, 70199 Stuttgart, (0711) 9 66 22 79, sabine.banhardt@bw.lsv.de
Für besondere Aktivitäten kann Projektförderung beantragt werden. Diese Förderung betrifft zeitlich begrenzte, inhaltlich abgegrenzte Vorhaben undw ird individuell bei den einzelnen Krankenkassen beantragt. Zum Beispiel:
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Krankheitsbezogene Seminare
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Veröffentlichung neuer Broschüren oder Bücher
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Vortragsveranstaltungen, Filmvorführungen usw.
Bei der Projektförderung gibt es keine Fristen, die Anträge können jederzeit in schriftlicher Form an jede Krankenkasse gestellt werden. Jede Kasse entscheidet individuell über Fördervolumen und Inhalte der Projektförderung
Antragsformular für Projektförderung 2011
Links
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